Klopfers Blog

Kategorie: Videos

Habt ihr nicht auch das Problem, dass ihr euch beim Autofahren dauernd Kaffee aufs Hemd schüttet oder unachtsam abgesondertes Sperma die Bluse ruiniert? Das Grauen hat ein Ende, denn es gibt jetzt den SlobStopper, den Sabberlatz für Erwachsene!

Endlich Schluss mit den entsetzten Blicken attraktiver Frauen, die beobachten, wie man sich heiße Muselmannbrühe auf die Kleidung plempert. Flugs den Sabberlatz umgebunden, und schon büßt man nichts mehr an Sex-Appeal ein, wenn man den Muckefuck auskippt. Bewundernd wird die Dame des Herzens beobachten, wie das Heißgetränk vom Latz perlt, um dann in freudiger Erwartung der prallen Erektion des so weltgewandten und gut vorbereiteten Mannes die Beine zu spreizen.
Kein aufwändiges Fress- und Sauftraining mehr, um sicherzustellen, dass die Lebensmittel auch irgendwie in den Schlund finden - einfach den SlobStopper umgeschnürt, und es ist egal, wenn nur die Hälfte reingeht! Brillant!
Natürlich ist der SlobStopper "Made in USA". Für amerikanische Bürger ist es demnach geboten, sich gleich mehrere SlobStoppers zuzulegen, um bei seinen Nachbarn keine Zweifel am eigenen Patriotismus zu wecken.

Ach ja, nicht vergessen: Die "Klopfers Ego muss noch größer werden"-Aktion läuft immer noch. Und weil ich bei FdH drauf angesprochen wurde: nackte Frauenkörper sind sehr erwünscht. :D
Nachtrag: Die Körper sollten natürlich im legalen Alter sein.

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Nur mal kurz gefragt

Veröffentlicht am 14. November 2008 um 21:26 Uhr in der Kategorie "Videos"
Dieser Eintrag wurde bisher 22 Mal kommentiert.
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Wie kann man Klopfers Web unterstützen?

Text veröffentlicht im November 2017
Klopfer erzählt, wie man helfen kann, Klopfers Web zu erhalten und besser zu machen - sowohl ohne als auch mit Geldeinsatz. [mehr]

Reami
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Das ist so praktisch! Ich bestelle gleich zwei. Eins für die Bahn und eins fürs Büro. <3

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Geschrieben am
...
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Oha...
Und erster wie ich das sehe...

Aber vor allem...
Oha...

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Geschrieben am
achtung
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Du solltest vielleicht nach aktueller Gesetzeslage noch betonen, dass nur Bilder von nackten Körpern *volljähriger* Frauen gewollt sind ;-)

Oder auch schon einmal vorausdenkend: Nur von solchen, die auch ganz offensichtlich und ohne jeden Zweifel *volljährig aussehen* ...

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Geschrieben am
onlyloli
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Auch Kinder haben ein Recht auf Nacktheit.

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Geschrieben am
achtung
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Das schon. Aber nur solange dabei keine Fotos entstehen, die auch nur im entferntesten als erotisch empfunden werden könnten.

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Geschrieben am
Puit
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supi wieviel synonyme du für das wort kaffee verwendet hast smile.gif

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Geschrieben am
Roxalana
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Woohoo. Das wäre doch mal eine neue Idee für: http://www.youtube.com/watch?v=h05ZQ7WHw8Y

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Geschrieben am
Terrorhase
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Der Grüne Schlabberstopper hat was von nem OP-Kittel. Das Ding wirds bestimmt bald in jeder Krankenhaus-Muckefuckeria geben.

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Geschrieben am
mitha
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"Du solltest vielleicht nach aktueller Gesetzeslage noch betonen, dass nur Bilder von nackten Körpern *volljähriger* Frauen gewollt sind ;-)

Oder auch schon einmal vorausdenkend: Nur von solchen, die auch ganz offensichtlich und ohne jeden Zweifel *volljährig aussehen* ..."

Meines Wissens dürfen auch minderjährige freiwillig Fotos von sich machen und verschicken, solange diese nicht zur Veröffentlichung gedacht sind. Ist aber nur ein denken und glauben, kein wissen.

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Geschrieben am
Dude
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Ach Leute ihr meinte doch eigentlich vollbusig und nur am Rand volljährig....
Gebts doch einfach zu!

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Geschrieben am
Boneyard Dynamics
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Und wiedermal hat sich die Menschheit einen verdienten Punkt in der Kategorie Gesellschaftsdegeneration erkämpft. Die Klopapierverlängerung hat damals sogar 4 Punkte gebracht.

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Geschrieben am
achtung
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@mitha: Nach derzeitiger Rechtslage ist es so, dass Jugendliche sich selbst fotographieren dürfen. Mit der Weitergabe dieser Bilder machen sie sich allerdings strafbar, ebenso jeder andere mit dem Besitz.

Es gibt genau eine Ausnahme, in der der Besitz eines Fotos erlaubt ist, das jemand anderen zeigt: Wenn der Besitzer das Foto geschossen hat und zu der Zeit selbst noch minderjährig war (§ 184c IV 2 StGB).

Wann also eine süße 16- Jährige Klopfer oder sonst jemanden mit erotischen Fotos beglückt, machen sich beide strafbar, ohne Ausnahme. Auch der Besitz alte Bravohefte etc. kann durchaus strafbar sein.

Und wie gesagt: Das ist die *momentane* Lage. Die nächsten Verschärfungen werden schon vorbereitet.

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Geschrieben am
Jojo
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Ist euch mal aufgefallen, dass der Typ, sobald er den Latz anhat, nicht mehr richtig trinken kann? Beim ersten Mal fällt der Deckel runter und beim zweiten mal, wo er sein Lätzchen anhat, lässt er den Kaffee sexy aus seinem Mund rauslaufen... Vielleicht imponiert er ja so den Frauen...

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Geschrieben am
hurtzle purtzle
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Brill<b>I</b>ant

ja ich weiß html wird nicht unterstützt zunge.gif

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Geschrieben am
feynman
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Ich wette im oral office gehört das ding inzwischen zur standartausstattung, damit praktikantinnen keine beweise mehr mit nach hause nehmen können ^^

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Geschrieben am
Benny
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Ich brauch das nicht, ich verschütte keinen Kaffee. Was bezahlt wurde wird auch getrunken, alles andere wäre unverantwortliche Verschwendung.

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Geschrieben am
Thomas
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Sabberlatz? Ich finde ein Ganzkörperkondom á la http://kuerzer.de/IF9Zqk8aQ immer noch praktischer (und preiswerter). Nicht nur bei verschüttetem Kaffee, sondern auch, um sich das Wäschewaschen nach dem einen oder anderen Kettensägenmassaker zu sparen.

@Benny:
Jepp. Und außerdem spielt man nicht mit Grundnahrungsmitteln. wink.gif

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Geschrieben am
Flo
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Mit der Zeit bekommt man den Eindruck, der Hase wird von Fühlingsgefühlen geplagt und arbeitet "rallig" an seinen Texten wink.gif

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Geschrieben am
Klopfer
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Wieso? kratz.gif Die sexuelle Komponente wird doch in dem Werbespot angedeutet (der lässige Typ im Auto und die Schnitte, die da vorbeiläuft), das hab ich doch nicht aus der Luft gegriffen. o_o

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Geschrieben am
jim
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Sah ziemlich nach der Supernanny aus, die da immer so zwischendurch gezeigt hat, wie man sich den Latz umhängt.

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Geschrieben am
Viktor Lustig
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@ Achtung

An deiner Aussage ist so viel falsch, dass kann man nicht so stehen lassen. Es ist etwas mehr was ich hier schreibe, aber vielleicht hilft das einige Unklarheiten und Halbwissen zu beseitigen.

Erst einmal grundsätzlich: Sowohl Nackfotos von Kindern und Jugendlichen sind erlaubt und keine Kinder-, bzw. Jugendpornograhie Es gibt keine klar definierte Grenze zwischen erlaubten Nacktdarstellungen und der Kinder, Jugendpornographie... klar, es gibt unglaublich viele Publikationen dazu, aber bisher gibt es nur Einzelfallentscheidungen.

Aus diesen Entscheidungen lässt sich jedoch die grobe Richtung rauslesen, dass Kinderpornographie (ich lasse mal die Jugendpornographie hier weg, dazu gilt prinzipiell das Gleiche) dann anzunehmen ist, wenn die Fotos die Geschlechtteile in den Mittelpunkt rücken und/ oder dass erkennbar ist, dass die Kinder in eindeutigen sexuelle aufreizenden und unnatürlichen Posen gebracht und abgelichtet worden sind. (Quelle Schonke- Schröder, Kommentar zum StGB, Münchener Kommentar zum StGB, beides zu §§ 11 Abs. 3, 176 und 184 ff StGB.

Bei Kindern unter 14 gilt dazu noch, dass Eltern der Veröffentlichung von Bildern zustimmen müssen. Ab 14 kann der Jugendliche es selbst entscheiden, aber es bleibt natürlich die oben genannte Grenze.

Ich gehe gar nicht darauf ein was du noch geschrieben hast "Achtung" da nach deiner Auffassung wohl schon der Familienvater, der Bilder von seinen Kindern auf dem FKK Platz macht, sofort im Knast landen. Etwas anderes würde auf auf für einen Fotografen, der nudistische Bilder macht, nicht gelten!

Das bedeutet also: Prinzipiell kann man Bilder von nackten 13 oder 16 jährigen auf seinem PC oder in seiner Schublade haben, solange sie eben nicht sexuell betont sind. Ein schönes Bespiel: "A ist mit seiner Freundin auf einem FKK Strand und fotografiert sie, im Hintergrund sind einige 8 Jährge beim spielen-> nicht strafbar!" Oder anderes Beispiel: B geht gerne nackt wandern und fotografiert dabei eine ihm bekannte Familie, nebst 14 jährige Tochter, natürlich nackt, und klebt dieses Bild in sein Album-> nicht strafbar.

Ein anderes Thema ist die Veröffentlichung (das recht aufs eigene Bild siehe oben)! Den hier unterfällt man dem Jugendschutz. Auch hier gilt erst einmal: Wenn eine 16 jährige einverstanden ist, ihre Nacktbilder bei Klopfer zu veröffentlichen, wäre dass erlaubt, wie gesagt, solange sie nicht aufreizend oder sexuell betont sind. Aber hier ist ein Problem, dass auch bei einer 30 Jährigen gelten würde, die bei Klopfer die fotos veröffentlichen will:

Klopfer ist als betreiber einer öffentlich zugänglichen Homepage verpflichtet, die Jugend zu schützen, dass heißt er müsste verhindern, dass Jugendliche Bilder sehen könnten, die sie gefährden könnten. Das gilt nahezu für alle nicht medizinischen nackten Abbildungen (sie Quelle oben).

Oder er verhindert es durch funktionierende Altersnachweise...Das geht aber nur ziemlich schwer, z.B durch den digitalen Ausweis, oder einen ab 18 Bereich wo man Klopfer die Kopien seines Ausweises mailen muss, um freigeschaltet zu werden. Alles sehr unpraktisch, teuer und zeitraubend.

Daher Klopfer: Wenn du auf der sicheren Seite bleiben möchtest (und du natürlich die Mädels dafür hast wink.gif ): Bikini Fotos in allgemeiner natürlicher Pose (laufen am Strand, sich in der Sonne bräunen, im Bikini ein Bier trinken im Biergarten) von Volljährigen gehen sicher, da kann dir keiner was. 16 Jährige gehen auch. Oder du machst ein ab 18 Bereich auf für die Nacktbilder.

Die einzige Ausnahme: Künstlerische Fotos, also die man als Kunst betrachten und bezeichnen kann!Da können Menschen so alt und so nackt sein wie sie wollen, dass ist immer frei zu veröffentlichen! Hier musst du allerdings nachweisen, dass die Künstler bist und dich mit diesen Bildern künstlerisch betätigst! Und hier gilt das Gesamtbild deiner ganzen Homepage wink.gif.

Sorry das es soviel war, aber ich kann es einfach nicht mehr lesen, wenn jemand einfach dieses pseudo juristischen Schmarrn schreibt wink.gif.

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Geschrieben am
Viktor Lustig
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Ah ja, und zu Slobstopper:

Ich dachte immer ich hätte alles schon gesehen... und dann kommen immer die Amerikaner und belehren mich eines besseren wink.gif

Eine Frage dazu

@Klopfer

Da du Japankenner bist, entwickeln Japaner auch so einen Nonsens? Ich meine, Japan ist ja schon Bekannt für sehr schräge Fernsehshows und "spezielle" Automaten... aber gilt das auch für so etwas?

0
Geschrieben am
Klopfer
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@Viktor: De facto haben Websites ganz üble Chancen, fair bewertet zu werden. Die Fotos von dem Webmate, die mir vom Jugendschutz verboten wurden, waren künstlerisch, das war trotzdem nichts wert. Kunst liegt im Auge des Betrachters, und Internet gilt immer noch als Schmuddelecke. Der Vorwurf von "unnatürlich geschlechtsbetonten Posen" wird dann so schnell vorgeholt, dass man sich bloß noch wundern kann.

(Wenn die Bilder nicht von mir sind - warum sollte ICH dann nachweisen, dass ich Künstler bin? Das würde ja bedeuten, dass an sich legale Bilder von David Hamilton plötzlich illegal wären, wenn sie auf einer Website gezeigt werden, die von einem Nicht-Künstler betrieben wird.)


Zu Japan: Es gibt ein paar Sachen, die merkwürdig sind (der berühmte Schaumstoff-Schoß, auf dem man seinen Kopf legen kann; oder auch der Arm, mit dem man kuscheln kann, wenn man keinen starken Mann hat, an den man sich schmiegen kann), aber ich hab dafür zumindest keine Teleshop-Werbung gesehen.

0
Geschrieben am
achtung
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@ Viktor Lustig:

Ich habe doch ausdrücklich von solchen Fotos gesprochen, "die auch nur im entferntesten als erotisch empfunden werden könnten" (Ich halte es aus dem Zusammenhang für offensichtlich, dass Klopfer erotische Aufnahmen meinte). Das entspricht wohl in etwa dem, was die meisten Amtsrichter unter unnatürliche Posen/aufreizend fassen würden.

Nach den Verschärfungen seit den 90ern und bei dem momentanen Zeitgeist halte ich es aber auch für durchaus möglich, dass manche Amtsrichter bei Kindern (oder sogar bei Jugendlichen) durchaus auch schon Bikini- und Nacktfotos darunter fassen würden, wenn sie jemand besitzt, der mit dem Dargestellten nicht verwandt ist. Nach dem Motto: "Irgendeinen Grund muss der doch haben. Und da bleibt ja nur, dass er sich daran aufgeilt, diese perverse Sau!" Ist schlimm, aber zu solchen Denkweisen führt nun einmal diese Hexenjagd gegen echte oder vermeintliche Pädophile.

Wo habe ich jetzt so fürchterlich großen Mist geschrieben?


Von Weiterverbreitung auf der Website war bisher nicht die Rede. Habe ich auch nicht von gesprochen. Da würde sich erst einmal die Frage stellen: Ist das Material pornographisch? Wenn ja --> Altersnachweis. Wenn nein, gingen auch "Sendezeiten".


Und Deine Haltung zur Kunstfreiheit finde ich gelinde gesagt etwas naiv. Erstens schützt sie einen nur, soweit sie in einer eine Abwägung die gegenläufigen Interessen überwiegt. Also: Viel Erfolg bei einer Abwägung gegen §§ 184b,c (Und "Aber denkt doch an die Kinder" als Totschlag"argument" *stöhn*). Zweitens gibt es zunehmende Tendenzen, alles, was als KiPo angesehen wird, schon aus dem Schutzbereich herauszunehmen. In die Richtung geht z.B. die erwähnte EU-Richtlinie [Entwurf 2010/0064 (COD)]. Sie erklärt in Vorbemerkung Nr. 13 schon einmal vorab, KiPo sei ja ein ganz böses Verbrechen, das mit Grundrechten von vornherein überhaupt nichts zu tun haben könne. Kurz darauf wird "KiPo" dann so definiert, dass da unter anderem die Verfilmung der Blechtrommel und haufenweise Pornos mit erwachsenen Darstellern drunterfallen würden. Ich weiß nicht, wie solche Leute denken. Aber komm denen mal mit Kunstfreiheit...

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Geschrieben am
Viktor Lustig
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@ Klopfer

Danke für deine Antwort!

Leider ist es wirklich so, dass gerade Internetseiten dort nicht gerade "fair" bewertet werden, und mir ist klar, dass sich die wenigsten Homepage- Betreiber sich da einen Anwalt nehmen (können), um das durchzukämpfen. Dafür fehlt den meisten das Geld und die Zeit, leider.

Die besten Chancen habe da noch immer diejenigen, die als Künstler bekannt sind, und einfach ihre Homepage als Aushängeschild nutzen. Als Beispiel sei hier Jan Saudek genannt, der nie Probleme hatte, auch Kinder nackt zu fotografieren (oder andere Tabus zu brechen). Auf seiner Seite sind immer wieder Fotografien von ihm, die ziemlich hart sind (wechselt immer alle paar Wochen durch). Bei dem würde aber sicher kein Jugendschutz.net,oder irgendwelche andere Organsiation wagen (die es auch in Tschechien gibt), ihm seine Bilder zu verbieten.

@ Achtung

Weil diese Aussagen von dir: "Wann also eine süße 16- Jährige Klopfer oder sonst jemanden mit erotischen Fotos beglückt, machen sich beide strafbar, ohne Ausnahme. Auch der Besitz alte Bravohefte etc. kann durchaus strafbar sein.
"

"Nach derzeitiger Rechtslage ist es so, dass Jugendliche sich selbst fotographieren dürfen. Mit der Weitergabe dieser Bilder machen sie sich allerdings strafbar, ebenso jeder andere mit dem Besitz."

einfach falsch sind. Du suggestierst mit deiner Aussage, als würde es so im Gesetz stehen. Davon abgesehen, dass du nur § 184 StGB zitierst, und § 11 und 176 einfach unter den Tisch fallen lässt, steht das so im Gesetzt überhaupt nicht. Und bisher hat noch kein Richter einen Jugendlichen bestraft, weil er Nackt- Fotos von sich gemacht und anderen geschickt hat! Und bisher wurde auch noch niemand wegen dem Besitz an einem Bravoheft bestraft.

Es kann sein, dass einige das hier lesen, und wirklich glauben, sie machen sich damit strafbar. Und dass sollte wirklich nicht sein.

Meine Haltung zur Kunstfreiheit ist nicht naiv... sie folgt dem Grundgesetz. Und unter der Kunstfreiheit ist ziemlich viel gedeckt... aber natürlich ist sie kein Freifahrtsschein! Es stimmt, die Abwägung ist entscheidend... aber bisher war der BGH immer für einen offenen Kunstbegriff und eine weite Auslegung der Kunstfreiheit. Und den Entwurf zur Richtlinie kenne ich zwar, aber es ist einfach nur ein Entwurf. Außerdem sollte man sich die Protokolle dazu ansehen, den dann kommt nämlich heraus, dass die Begeisterung für diesen Entwurf sehr verhalten ist, auch aus anderen Gründen.
Aber vielleicht bin ich ja "naiv" weil ich noch immer an das GG glaube...

0
Geschrieben am
achtung
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@ Viktor Lustig:
Entschuldigung, aber Du hast doch sogar selbst gesagt, dass unter "pornographischen" "sexuellen Handlungen" i.S.d. §§ 184b,c zunehmend auch aufreizendes Posieren verstanden wird. Die meisten Leute hier sind keine Juristen, deswegen verkürze ich soweit möglich. Was für einen Sinn hat es, hier auch noch §§ 11 III, 176 I ausdrücklich zu erwähnen, und zu erklären, dass aufreizendes Posieren bei Minderjährigen als sexuelle Handlung verstanden werden kann, die unter diese Regelungen fällt? Die allermeisten Laien interessiert nur, was im Ergebnis erlaubt/verboten ist, aber nicht die juristische Konstruktion dahinter.

Du kommst zum Ergebnis: Der Besitz u.a. von Bildern, auf denen Minderjährige aufreizend posieren, ist nach §§ 184 b,c strafbar. Meine Formulierung: Erotische Aufnahmen. Wo ist da der grundlegende Unterschied?

Diese 2003/8er Verschärfungen werden bisher weitgehend ignoriert, stimmt. Und das ist auch gut so. Aber erstens: Ein Erwachsener (Klopfer), der solche Bilder hat, wird mit weniger Nachsicht rechnen können. Zweitens sollte man es sich gut überlegen, ob man Straftaten begeht und dann nur darauf hofft, dass es nicht rauskommt oder die StA das schon ignorieren wird.

Abwägung mit Kunstfreiheit: Vor 20 Jahren hätte ich Dir zugestimmt, dass man da von Gerichten eine einigermaßen angemessene Bewertung erwarten könnte. Heute wäre mir das Risiko zu groß.

Es ist immer etwas schwer, EU-Rechtsakte im Auge zu behalten. Soweit mir bekannt, hat der Ministerrat die RL ohne nennenswerte Änderungen durchgewunken. Der federführende Ausschuss im EP (Innenausschuss) möchte wohl auch keine inhaltlichen Änderungen an den materiellen KiPo-Regelungen. Sie sprechen zwar von "Kindesmissbrauchsmaterial", fassen das aber genauso weit. Nur bei Mitgliedern anderer EP-Ausschüssen bin ich vereinzelt mal auf Versuche gestoßen, da zumindest Ansätze von Vernunft reinzubringen (Bei der Altersgrenze an die Sexualmündigkeit anknüpfen, zumindest den Besitz von Material erlauben, das keine echten "Kinder" zeigt, sondern bloß fiktive Figuren oder volljährige Personen). Aber alles halbgar und von Hinterbänklern.

Wo siehst Du denn große Widerstände gegen die materiellen Regelungen zu KiPo? Also, nicht von ein paar Wissenschaftlern, denen eh keiner zuhört, sondern Widerstände, die tatsächlich dazu führen könnten, dass dieser Entwurf noch grundlegend geändert wird?

0
Geschrieben am


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